Hygieneplan für Arztpraxis, Zahnarztpraxis und Klinik
Wie zuvor ist auch dieser so aufgebaut, dass er sich mit jeder Ergänzung/ Eingabe automatisch aktualisiert.
Neu ist, dass ein/e Hygieneverantwortliche/r für die Praxis festgelegt werden muss und dass einige Änderungen/ Eingaben nur mit dessen Berechtigung ausgeführt werden können.
Sie können leicht, die für ihren Praxis-/ Klinikbereich nicht zutreffende Themen ausblenden bzw. umschreiben. Sie können aber auch nur einzelne Teilabschnitte ausblenden oder auf ihre Bedürfnisse umschreiben. Alles ist schnell machbar.
Integriert im Hygieneplan sind selbstverständlich sämtliche Pläne, wie Hautschutzplan, Sterilisationsplan, Plan für die Risikoeinstufung der MPs inkl. deren Aufbereitungsverfahren, Abfallentsorgungsplan, Desinfektionsmittelplan, Schutzstufen, Risikogruppen u.v.m.
Im folgendem Link finden sie zum Download eine Arbeitsanweisung für die manuelle Aufbereitung der Turbinen und Winkelstücke
AW_manuell_Tur_WS.pdf
Hinweis zur manuellen Instrumentenaufbereitung:
Quelle: Krinko-BfArM-2012
Geeignete validierte Verfahren
Im Sinne des § 4 Abs. 2 MPBetreibV sind dies Verfahren, welche ein definiertes Ergebnis, speziell für Sauberkeit, Keimarmut, Sterilität und Funktionalität reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen. Bei der Aufbereitung eines MP trägt die Summe aller beteiligten maschinellen und manuellen Prozesse zum Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei. Insoweit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd auf das Ergebnis der Aufbereitung aus, wie die Nichtbeachtung von Standardarbeitsanweisungen. Um die Qualität der Prozesse und ein dauerhaft gleichbleibendes Verfahren sicher zu stellen, ergeben sich folgende Mindestanforderungen:
Bei manueller Reinigung und Desinfektion:
Vorbehandeln: Standardarbeitsanweisung erstellen
Vorreinigen: Standardarbeitsanweisung erstellen
Zerlegen: Standardarbeitsanweisung erstellen
Reinigung, ggf. Zwischenspülung, Desinfektion:
Standardarbeitsanweisung erstellen und Wirksamkeit geeignet belegen.
siehe Anlage Wirksamkeit
Spülung, Trocknung: bei manueller Durchführung Standardarbeitsanweisung erstellen
Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit: Standardarbeitsanweisung erstellen
Pflege, Instandsetzung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Funktionsprüfung: primär Standardarbeitsanweisung erstellen, in speziellen Fällen Prozessvalidierung erforderlich.
Verpackung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Kennzeichnung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Sterilisation: Prozessvalidierung durchführen
Dokumentierte Freigabe: Standardarbeitsanweisung erstellen
Umgang mit Abweichungen / Fehlern: Standardarbeitsanweisung erstellen
Bei maschineller Reinigung und Desinfektion (RDG):
Vorbehandeln: Standardarbeitsanweisung erstellen
Vorreinigen: Standardarbeitsanweisung erstellen
Zerlegen: Standardarbeitsanweisung erstellen
Reinigung, ggf. Zwischenspülung, Desinfektion
Standardarbeitsanweisung erstellen und Prozessvalidierung durchführen
Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit: Standardarbeitsanweisung erstellen
Pflege, Instandsetzung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Funktionsprüfung: primär Standardarbeitsanweisung erstellen, in speziellen Fällen Prozessvalidierung erforderlich.
Verpackung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Kennzeichnung: Standardarbeitsanweisung erstellen
Sterilisation: Prozessvalidierung durchführen
Dokumentierte Freigabe: Standardarbeitsanweisung erstellen
Umgang mit Abweichungen / Fehlern: Standardarbeitsanweisung erstellen
Vergleicht man den Dokumentationsaufwand zwischen der manuellen und maschinellen Aufbereitung, dann fällt auf, dass dieser bei der maschinellen nicht geringer ist, wie bei der manuellen Aufbereitung.
In der Krinko- BfArM-2012 wird darauf hingewiesen, dass wirtschaftlich und ökologische Verfahren zur Anwendung kommen sollen.
Für einen Reinigungs- und Desinfektionszyklus im RDG benötigt z.B. die Miele G 7881 zwischen 40 und 50 Liter Wasser. Andere Anbieter von RDGs machen erst gar keine Angaben zum Wasserverbrauch pro Durchlauf in ihren Prospekten.
Bei der maschinellen Aufbereitung im RDG werden alle an den Medizinprodukten anhaftenden Keime sowie Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Sporenbildende, be- und unbehüllte Viren) ohne Inaktivierung bzw. Abtötung in die öffentliche Kanalisation gespült. Im Gegensatz zur manuellen Aufbereitung, wo bis hin zu behüllten Viren eine Inaktivierung bzw. Abtötung vor Einleitung in das öffentliche Kanalnetz stattfindet.
Ob das maschinelle Verfahren ökologisch und wirtschaftlich ist, muss jeder Betreiber von RDGs für sich entscheiden.
In der Software Kei-Praxismanagement sind bereits alle geforderten Arbeitsanweisungen und Dokumentationen für ein validiertes Aufbereitungsverfahren hinterlegt.
Anlage Wirksamkeit
bei den größtenteils zur Anwendung kommenden Instrumentendesinfektionsmitteln handelt es sich um begrenzt viruzid gem. RKI wirkende Desinfektionsmittel. Diese sind nur wirksam gegen behüllte Viren.
Diese Desinfektions- und Reinigungsmittel haben in der Regel eine Anwendungsstandzeit > 1 Tag. (das Standzeitgutachten muss dafür vorliegen)
Damit jedoch die geforderte volle Viriuzidie bei der manuellen Aufbereitung erreicht wird, müssen auch die semikritischen Instrumente / MPs anschließend im Autoklav sterilisiert werden.
wirtschaftlich und ökologische Verfahren
Auszug aus der Krinko- BfArAM- 2012 Empfehlung:
Vor der Entscheidung zur Aufbereitung soll über die kritische Bewertung der sachgerechten Durchführbarkeit hinaus auch geprüft werden, ob der gesamte Prozess (auch unter Berücksichtigung des mit der Aufbereitung und Anwendung der MPs verbundene Risikos und des Aufwandes für die Validierung und Qualitätssicherung) wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.