KEI – Praxismanagement bringt Struktur und Ordnung in den Praxisalltag
QM=Qualitäts-Mythos?- Was heißt Qualität eigentlich?
Qualität an sich, ist ein neutrales Wort, das schlichtweg auf den Zustand einer Sache verweist und oft in Bezugnahme auf Quantität, die Menge einer Sache, verwendet wird. Im heutigen Sprachgebrauch hat sich Qualität jedoch zu einem abstrakten Ideal entwickelt und wird - statt mit schlechter oder mangelnder Qualität - fast immer mit stellvertretend für höchster Qualität, einem hohen Standard entsprechend oder dem Besten vom Besten verstanden.
QM = Qualitäts-Maßstäbe
Qualitätsmanagement heißt demnach den Zustand einer Sache überwachen, verwalten, strukturieren, aufrechterhalten oder verbessern. Um den Zustand/die Qualität der Performance (engl.: Leistung) der Zahnarztpraxis werten zu können, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren ein umfassendes Regelwerk an Vorschriften und Richtlinien verfasst und so einen Qualitätsstandard festgelegt, an dem sich Leistung misst.
Für die Zahnarztpraxis gibt die Qualität also an, in welchem Maße die Dienstleistungen und Arbeitsschritte in der Praxis den bestehenden Anforderungen entsprechen. Um ein solches Management (engl.: Verwaltung) gemäß dem angestrebtem Standard/nach höchsten Maßstäben gemessen, in der Praxis zu garantieren - ohne dass der Verwaltungsaufwand quantitative ausufert - haben wir Kei-Praxismanagement entwickelt.
QM für mehr "Quality Time"
In der englischen Sprache gibt es den Begriff der "Quality Time", der aussagt, dass ich mich für ein festes Zeitfenster intensiv einer Sache widme, die für mich von Bedeutung ist. Das kann Zeit sein, die man mit der Familie verbringt, in der man sich mit seinem liebsten Hobby beschäftigt oder auch Zeit bei der Arbeit. Im Vordergrund steht, die verfügbare Zeit sinnvoll zu nutzen. Denn genau das ist qualitativ wertvolle Zeit, also Qualitätszeit.
Mit Kei–Praxismanagement werden alle Anforderungen erfüllt, die folgende Verordnungen stellen, um mehr Quality Time zu schaffen:
- SGB (V) Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch)
- G-BA Richtlinien (Gemeinschaftlicher Bundesausschuss),
- RKI- Empfehlungen,
- BfArM (Bundesinstitut für Arzeneimittel und Medizinprodukte),
- MPG (Medizinproduktegesetz),
- MPBetreibV (Medizin- Produkte Betreiberverordnung)
Um Qualitäts- statt Quantitätsmanagement zu verrichten, sind bereits viele Dokumente zu den G-BA Richtlinien hinterlegt und müssen nur noch, durch wenige Klicks, aufgerufen werden. Auch den Berichtsbogen für das einrichtungsinterne Qualitätismanagement, der von den KZVen ab 2011 an 2% der Zahnärzte im KJ zugestellt wird, erfüllen sie mit Kei–Praxismanagement problemlos.
Einen Einblick in das gesamte Funktionsspektrum von Kei–Praxismanagement erhalten Sie hier, so wie ein kurzes Video, das Ihnen das Programm vorstellt: Programmdetails Video
Zertifiziertes QM
Um unseren Kunden darüber hinaus die Möglichkeit zu bieten, sich das QM ihrer Zahnarztpraxis mit einer Zertifizierung bestätigen zu lassen (wofür zurzeit noch keine rechtliche Verpflichtung besteht), arbeiten wir mit einem externen Unternehmen zusammen, dass Gruppenzertifizierungen vornimmt damit die Kosten nicht ausufern.